Anerkennungsleistung deutscher Zwangsarbeiter

Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter: Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017
Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können eine Entschädigung in Höhe von 2500 Euro beim Bundesverwaltungsamt nur noch bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, beantragen.


Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (AdZ) regelt die Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung.
Kann der Antragsteller keine besonderen Nachweise für die geleistete Zwangsarbeit erbringen, sollte er den Sachverhalt konkret, schlüssig und nachvollziehbar beschreiben.
Besonders wichtig ist die Tatsache, dass die Arbeit, z.B. von Evakuierten mit „domiciliu forţat/obligatoriu“, unter Zwang stattgefunden hat und Strafen bei Nichterbringung der Arbeitsleistung gedroht haben

Richtlinie und Antragsformulare zum Herunterladen

Mehr Information zu den Richtlinen über die Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)
finden Sie auf der Internetseite des Bund der Vertriebenen:

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/Zwangsarbeiter/zwangsarbeiter_node.html

 

Das Formular für den Antrag finden Sie hier:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/BuergerVerbaende/Zwangsarbeiter/Antragsformular_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=6